
Privatanleger & Eigennutzer
Auch als Privatanleger oder Eigennutzer einer von uns sanierten Wohnung können Sie von den Steuervorteilen profitieren. Denkmalgeschüzte Immobilien lassen sich gemäß der Sonderabschreibung nach § 7i ff. (EStG) jährlich mit 9% der Sanierungskosten von Ihrem zu versteuerndem Einkommen absetzen, unabhängig davon ob Sie die Immobilie selber nutzen oder vermieten.
Weiterhin haben Sie als Eigentümer die Möglichkeit aktiv an der Planung mitzuwirken und Ihre Vorstellungen von der "Traumimmobilie" mit uns zu verwirklichen.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.